Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

hp-Elektrotechnik GmbH & Co. Sucursal Islas Baleares KG
Am Wiesenrain 60
D – 73230 Kirchheim unter Teck
Deutschland

Betriebsstätte Balearische Inseln
ES – 07688 Cala Murada (Mallorca)
Spanien

Handelsregister: HRA 741000
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart

Vertreten durch den Geschäftsführer:
Harald Pfantzer

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen, Installationen, Montagearbeiten, Reparaturen, Wartungen, Serviceleistungen, Programmierungen, Inbetriebnahmen und sonstigen Leistungen der hp-Elektrotechnik GmbH & Co. Sucursal Islas Baleares KG, nachfolgend „hp-Elektrotechnik“ genannt.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, in einer Auftragsbestätigung oder in einem gesonderten Vertrag haben im Falle eines Widerspruchs Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Angebote und Vertragsschluss

Angebote von hp-Elektrotechnik sind innerhalb der im jeweiligen Angebot angegebenen Frist gültig.

Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kunden, durch Auftragsbestätigung von hp-Elektrotechnik oder durch Beginn der Arbeiten auf ausdrückliche Veranlassung des Kunden zustande.

Leistungen, Materialien und Arbeiten, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls den zugehörigen technischen Unterlagen.

Zusätzliche Arbeiten, die aufgrund bei Angebotserstellung nicht erkennbarer oder unbekannter Umstände, aufgrund nachträglicher Kundenwünsche, Mängeln an bestehenden Anlagen oder aufgrund von Leistungen Dritter erforderlich werden, können gesondert berechnet werden.

4. Bestandsanlagen und Fremdleistungen

hp-Elektrotechnik übernimmt keine Verantwortung für bereits vorhandene Mängel, Schäden oder Funktionsstörungen an Bestandsanlagen sowie für Mängel oder Schäden, die durch Arbeiten oder Eingriffe Dritter verursacht wurden.

Bei Reparaturen, Erweiterungen, Wartungen oder Änderungen bestehender Anlagen beschränkt sich die Verantwortlichkeit von hp-Elektrotechnik grundsätzlich auf die tatsächlich von hp-Elektrotechnik ausgeführten Arbeiten, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

Für die Kompatibilität vorhandener oder vom Kunden bereitgestellter Komponenten mit neu gelieferten oder installierten Komponenten wird keine Gewähr übernommen, sofern die Kompatibilität nicht ausdrücklich durch hp-Elektrotechnik bestätigt wurde.

5. Kundenseitig bereitgestellte Geräte und Materialien

Werden Geräte, Bauteile, Materialien oder sonstige Komponenten durch den Kunden bereitgestellt, übernimmt hp-Elektrotechnik keine Gewähr für deren Beschaffenheit, Eignung, Kompatibilität, Leistungsfähigkeit oder Mangelfreiheit.

Die Verantwortung von hp-Elektrotechnik beschränkt sich in diesen Fällen auf die ordnungsgemäße Ausführung der ausdrücklich beauftragten Arbeiten.

Zusätzlicher Aufwand aufgrund ungeeigneter, fehlerhafter oder inkompatibler kundenseitig bereitgestellter Komponenten kann gesondert berechnet werden.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat einen ordnungsgemäßen und sicheren Zugang zum Ausführungsort sicherzustellen und alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Pläne, Genehmigungen und sonstigen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Zusätzliche Kosten oder Verzögerungen aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben, fehlender Zugänglichkeit, fehlender Vorleistungen oder sonstiger vom Kunden oder von Dritten zu vertretender Umstände können zusätzlich berechnet werden.

7. Ausführungs- und Liefertermine

Ausführungs- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

Für Verzögerungen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von hp-Elektrotechnik, insbesondere aufgrund von Lieferverzögerungen von Herstellern oder Großhändlern, Materialengpässen, höherer Gewalt, Witterungseinflüssen, behördlichen Maßnahmen, fehlenden Vorleistungen anderer Gewerke oder kundenseitig verursachten Verzögerungen, haftet hp-Elektrotechnik nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

8. Fertigstellung und Abnahme

Nach Fertigstellung der Arbeiten hat der Kunde die ausgeführten Leistungen zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich mitzuteilen.

Die Nutzung oder Inbetriebnahme einer fertiggestellten Anlage kann, soweit gesetzlich zulässig und nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls, als Abnahme der ausgeführten Leistungen gelten.

Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

9. Gewährleistung und Mängelansprüche

Für die von hp-Elektrotechnik ausgeführten Arbeiten und Leistungen wird, soweit gesetzlich zulässig, eine Gewährleistungsfrist von drei Monaten ab Fertigstellung bzw. Abnahme der jeweiligen Leistung vereinbart.

Innerhalb dieses Zeitraums übernimmt hp-Elektrotechnik die Gewährleistung für nachweislich auf die eigene Leistung zurückzuführende Mängel und erhält zunächst Gelegenheit zur Prüfung und Nachbesserung.

Nach Ablauf der vereinbarten Gewährleistungsfrist von drei Monaten übernimmt hp-Elektrotechnik keine Gewährleistung für auftretende Mängel oder Funktionsstörungen, soweit ein Ausschluss gesetzlich zulässig ist.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel und Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung oder Nutzung, Eingriffe oder Veränderungen durch Dritte, fehlende oder mangelhafte Wartung, normalen Verschleiß, bestehende Anlagen oder Fremdgewerke, kundenseitig bereitgestellte Materialien oder Geräte, Überspannungen oder Netzstörungen, ungeeignete Wasserqualität, Korrosion, Kalk, erhöhte Chloridwerte oder sonstige äußere Einflüsse verursacht werden.

Zwingende gesetzliche Gewährleistungs-, Haftungs- und Verjährungsvorschriften bleiben unberührt.

10. Recht zur Nachbesserung

Bei einem hp-Elektrotechnik zuzurechnenden Mangel ist hp-Elektrotechnik, soweit gesetzlich zulässig, zunächst Gelegenheit zur Prüfung und Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.

Der Kunde hat hp-Elektrotechnik vor der Beauftragung eines Drittunternehmens über den behaupteten Mangel zu informieren und eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung einzuräumen.

Kosten eigenmächtig beauftragter Drittunternehmen werden grundsätzlich nicht übernommen, soweit nicht ein begründeter Notfall vorliegt oder zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.

11. Haftung

hp-Elektrotechnik haftet für Schäden nur insoweit, als diese hp-Elektrotechnik nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zurechenbar sind.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen und sonstige Folgeschäden ausgeschlossen.

Keine Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, für Schäden übernommen, die insbesondere verursacht werden durch Eingriffe Dritter, unsachgemäße Nutzung, mangelnde Wartung, Bestandsanlagen, Leistungen anderer Gewerke, kundenseitig bereitgestellte Geräte oder Materialien, ungeeignete Wasser- oder Umgebungsbedingungen sowie Störungen von Strom-, Internet-, Netzwerk- oder sonstigen Versorgungsnetzen.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.

12. Elektro-, KNX-, Netzwerk- und Gebäudeautomation

Bei KNX-, Smart-Home-, Netzwerk-, Fernzugriffs- und sonstigen Gebäudeautomationssystemen kann die ordnungsgemäße Funktion von der Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit kundenseitiger Netzwerke, Internetverbindungen, Server, Cloud-Dienste, Herstellerplattformen und Fremdgeräte abhängig sein.

hp-Elektrotechnik übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, keine Verantwortung für Ausfälle oder Funktionseinschränkungen, deren Ursache außerhalb der von hp-Elektrotechnik gelieferten oder bearbeiteten Anlage liegt.

Änderungen durch Hersteller, Software- oder Firmware-Updates sowie die Einstellung oder Veränderung externer Dienste liegen außerhalb des Einflussbereichs von hp-Elektrotechnik.

13. Klima-, Kälte-, Heizungs- und wasserführende Anlagen

Die ordnungsgemäße Funktion und Lebensdauer technischer Anlagen kann von der Wasserqualität, Wasseraufbereitung, Umgebungsbedingungen, regelmäßiger Wartung und der Einhaltung der Herstelleranforderungen abhängig sein.

Für Schäden aufgrund ungeeigneter Wasserqualität, insbesondere durch erhöhte Chloridwerte, Kalk, Korrosion oder sonstige chemische Einflüsse, haftet hp-Elektrotechnik nicht, soweit hp-Elektrotechnik die Ursache nicht zu vertreten hat und keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Herstellerangaben und vorgeschriebene Wartungsintervalle sind vom Kunden einzuhalten.

14. Wartungs- und Servicearbeiten

Wartungs- und Inspektionsarbeiten dienen der Überprüfung und Erhaltung des zum Zeitpunkt der Wartung festgestellten Anlagenzustandes.

Eine Wartung stellt keine Garantie dafür dar, dass nach Abschluss der Wartung keine zukünftigen Störungen, Ausfälle oder Defekte auftreten.

Bei während der Wartung festgestellten Mängeln oder erforderlichen Reparaturen können notwendige Zusatzleistungen nach Abstimmung mit dem Kunden gesondert angeboten bzw. berechnet werden.

15. Materialien, Geräte und Herstellergarantien

Gelieferte Materialien und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von hp-Elektrotechnik, soweit ein entsprechender Eigentumsvorbehalt rechtlich zulässig ist.

Etwaige Herstellergarantien richten sich ausschließlich nach den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers und bestehen unabhängig von den gesetzlichen Ansprüchen des Kunden gegenüber hp-Elektrotechnik.

16. Preise, Abschlagszahlungen und Zahlungsbedingungen

Es gelten die Preise und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Angebots bzw. der jeweiligen Auftragsbestätigung.

Soweit im Angebot vereinbart, ist hp-Elektrotechnik berechtigt, Abschlags- bzw. Vorauszahlungen, insbesondere für die Beschaffung von Geräten und Materialien, zu verlangen.

Zusätzliche Leistungen, Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten und Materialien, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots sind, können gesondert berechnet werden.

Rechnungen sind innerhalb der jeweils angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.

17. Dokumentation, Pläne, Software und Programmierungen

Von hp-Elektrotechnik erstellte Schaltpläne, Hydraulikschemata, Berechnungen, technische Zeichnungen, Dokumentationen, Softwarekonfigurationen, KNX-Projektierungen, Programmierungen und sonstige Unterlagen bleiben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen urheberrechtlich bzw. geistig geschützt.

Die Übergabe von Dokumentationen oder Dateien an den Kunden beinhaltet nicht automatisch die Übertragung uneingeschränkter Bearbeitungs-, Weitergabe- oder sonstiger Nutzungsrechte.

18. Betriebshaftpflichtversicherung

hp-Elektrotechnik unterhält eine betriebliche Haftpflichtversicherung bei der Zurich Insurance Europe AG, Niederlassung Spanien.

Umfang und Höhe des Versicherungsschutzes bestimmen sich ausschließlich nach dem jeweils bestehenden Versicherungsvertrag und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen.

Das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung begründet keine über die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Haftungspflichten von hp-Elektrotechnik hinausgehende Haftung.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für Vertragsverhältnisse mit hp-Elektrotechnik GmbH & Co. Sucursal Islas Baleares KG gilt, soweit gesetzlich zulässig, deutsches Recht.

Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und gewerblich handelnden Kunden wird, soweit eine solche Vereinbarung rechtlich zulässig ist, Deutschland als Gerichtsstand vereinbart. Örtlich zuständig ist das für den Unternehmenssitz in Kirchheim unter Teck zuständige Gericht.

Für Verbraucher gelten dagegen die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über den Gerichtsstand. Eine Beschränkung der gesetzlichen Möglichkeiten eines Verbrauchers zur gerichtlichen Geltendmachung seiner Ansprüche ist mit dieser Regelung nicht beabsichtigt.

Bei Leistungen in Spanien bleiben zwingende spanische sowie unmittelbar anwendbare europäische Vorschriften unberührt.

20. Verbraucherschutz

Ist der Kunde Verbraucher, bleiben sämtliche zwingenden gesetzlichen Verbraucherrechte unberührt.

Eine Bestimmung dieser AGB findet keine Anwendung, soweit sie im konkreten Vertragsverhältnis gegen zwingendes deutsches, spanisches oder europäisches Verbraucherrecht verstößt.

Insbesondere bleiben zwingende Vorschriften über Gewährleistung, Haftung, Verjährung und Gerichtsstand unberührt.

21. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang hiervon unberührt.

Stand: 2026